Förderung · 8 min

Thermografie und Förderung: was tatsächlich bezuschusst wird

„Wird die Thermografie eigentlich gefördert?" ist eine der Fragen, die uns Verwaltungen und Eigentümer am häufigsten stellen. Die kurze Antwort lautet: Ein Förderprogramm für Thermografie gibt es nicht. Die längere Antwort ist die interessantere, denn in einem bestimmten Rahmen werden 50 Prozent der Kosten übernommen — und dieser Rahmen ist deutlich weniger bekannt, als er sein sollte. Dieser Beitrag ordnet ein, welcher Weg tatsächlich funktioniert, welcher regelmäßig ins Leere läuft und was sich im Juli 2026 geändert hat.

Wohngebäude mit eingerüsteter Fassade während einer Dämmmaßnahme, aufgenommen aus der Drohnenperspektive

Es gibt keine Thermografie-Förderung — und das ist kein Wortspiel

Kein Förderprogramm des Bundes bezuschusst eine thermografische Aufnahme als eigenständige Leistung. Wer im Netz auf Formulierungen wie „Thermografie mit bis zu 80 Prozent gefördert" stößt, liest in der Regel veraltete Angaben aus der Zeit vor 2024, als die Sätze der Energieberatung noch deutlich höher lagen.

Förderfähig ist die Thermografie ausschließlich als Teil einer größeren, geförderten Leistung. Welcher Weg dafür infrage kommt, hängt davon ab, wer zuständig ist — und diese Zuständigkeit hat sich verschoben.

Seit 2024 ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude geteilt: Den Heizungstausch bearbeitet die KfW über ihr Kundenportal. Für Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik — Wand-, Dach- und Kellerdeckendämmung, Fenster, Lüftung, Heizungsoptimierung — sowie für die Energieberatung und für Fachplanung und Baubegleitung ist das BAFA zuständig. Für alles, was die Gebäudehülle betrifft, ist das BAFA also der richtige Adressat. Wer dort nach einer Position „Thermografie" sucht, findet sie allerdings nur an einer Stelle.

Der Weg, der funktioniert: Fachplanung und Baubegleitung

Innerhalb der BEG-Einzelmaßnahmen existiert ein eigener Fördergegenstand für die fachliche Begleitung einer Sanierung. Gefördert werden 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Obergrenze liegt bei 5.000 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und bei 2.000 Euro je Wohneinheit für Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten, insgesamt bei höchstens 20.000 Euro.

Entscheidend ist der Leistungskatalog dahinter. Zu den förderfähigen Leistungen der energetischen Baubegleitung zählen unter anderem Bestandsaufnahme und messtechnische Untersuchungen, Baustellenbegehungen, Leistungen der Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle sowie ausdrücklich Luftdichtheitsmessung und Thermografie. Die thermografische Aufnahme ist hier also kein Beiwerk, das man mit Wohlwollen unterbringt, sondern ein benannter Bestandteil.

Eine Voraussetzung gibt es: Die Fachplanung und Baubegleitung muss von einer Person verantwortet werden, die in der Energie-Effizienz-Expertenliste des Bundes geführt ist. Diese Liste wird von der Deutschen Energie-Agentur gepflegt, und ohne einen dort eingetragenen Experten gibt es für diesen Fördergegenstand keinen Zuschuss.

Der praktisch wichtigste Punkt folgt unmittelbar danach und wird selten erwähnt: Der eingetragene Experte darf Dritte als Unterauftragnehmer einbinden, und diese Dritten müssen selbst nicht in der Expertenliste stehen. Befliegung und radiometrische Aufnahme können damit von einem Dienstleister erbracht werden, während energetische Bewertung, Nachweisführung und Förderabwicklung beim Experten bleiben. Für die Förderfähigkeit ist nicht entscheidend, wer die Kamera führt, sondern in wessen Leistungsumfang die Aufnahme eingeordnet ist.

Was das in Zahlen bedeutet, zeigt ein Mehrfamilienhaus mit zwölf Wohneinheiten: Rechnerisch ergeben sich aus 2.000 Euro je Wohneinheit 24.000 Euro, durch die Gesamtobergrenze bleiben 20.000 Euro förderfähig. Der Zuschuss beträgt damit bis zu 10.000 Euro für die gesamte fachliche Begleitung, innerhalb derer die Thermografie eine Position unter mehreren ist.

Warum die geförderte Energieberatung nicht der richtige Weg ist

Häufig wird stattdessen die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude genannt. Sie übernimmt 50 Prozent des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, höchstens 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und höchstens 850 Euro bei Gebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten. Erläutert der Berater den Sanierungsfahrplan zusätzlich in einer Eigentümerversammlung, kommen einmalig bis zu 250 Euro hinzu — für Wohnungseigentümergemeinschaften ein relevanter Posten.

Für die Thermografie ist dieser Weg dennoch nicht geeignet, und das aus zwei Gründen. Erstens sind Kosten für Messtechnik, die als Zusatzleistung abgerechnet wird, nicht zuwendungsfähig; die thermografische Aufnahme fällt genau darunter. Zweitens ist der Höchstbetrag in der Praxis bereits durch das Beratungshonorar selbst ausgeschöpft, das für ein Ein- oder Zweifamilienhaus mit Vor-Ort-Terminen regelmäßig über dem förderfähigen Maximum liegt. Selbst wenn die Aufnahme anrechenbar wäre, käme kein zusätzlicher Euro Zuschuss heraus.

Die geförderte Energieberatung ist damit ein sinnvoller Einstieg in eine Sanierung und die Grundlage für den individuellen Sanierungsfahrplan. Als Finanzierungsweg für eine Thermografie ist sie es nicht.

Was sich im Juli 2026 geändert hat

Unabhängig von der Begleitung wird die Sanierungsmaßnahme selbst gefördert. Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle liegt die Grundförderung bei 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Zusätzlich gibt es einen Bonus von 5 Prozent, wenn die Maßnahme aus einem individuellen Sanierungsfahrplan umgesetzt wird.

Dieser Bonus ist seit dem 21. Juli 2026 eingeschränkt. Er wird erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von mehr als 30.000 Euro gewährt, und er gilt dann ausschließlich für den Anteil, der diese Schwelle übersteigt. Bei 40.000 Euro förderfähigen Kosten ergeben sich also 15 Prozent auf die ersten 30.000 Euro und 20 Prozent auf die verbleibenden 10.000 Euro, zusammen 6.500 Euro.

Für kleinere Vorhaben entfällt der Bonus vollständig. Ein Fensteraustausch an einer Gebäudeseite oder eine einzelne Kellerdeckendämmung bleibt regelmäßig unter der Schwelle und wird mit 15 Prozent gefördert. Für Bestandshalter verschiebt das die Rechnung: Es kann günstiger sein, mehrere Maßnahmen an einem Objekt zu bündeln, statt sie über Jahre einzeln abzuarbeiten.

Unverändert gilt die Regel, an der die meisten Anträge scheitern: Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Wer zuerst beauftragt und die Förderung danach beantragt, verliert den Anspruch vollständig — nachträglich lässt sich das nicht heilen.

Die Reihenfolge entscheidet

Aus den Regeln ergibt sich eine Abfolge, die in der Praxis funktioniert. Zuerst wird der Energieeffizienz-Experte eingebunden, denn ohne ihn gibt es weder Sanierungsfahrplan noch Zuschuss zur Baubegleitung. Dann wird der Förderantrag gestellt, vor jeder Beauftragung. Erst danach werden Leistungen abgerufen — und in diesem Schritt lässt sich die thermografische Aufnahme an zwei Stellen einordnen: als Bestandsaufnahme vor der Maßnahme und als Erfolgskontrolle nach ihrer Umsetzung. Beides ist im Leistungskatalog der Baubegleitung enthalten.

Die zweite Aufnahme ist die unterschätzte. Ob eine Dämmung vollflächig haftet, ob die Anschlussfuge am neuen Fenster hinterfüllt wurde, ob eine Dämmplatte verrutscht ist — das zeigt sich im Wärmebild und praktisch nirgends sonst, jedenfalls nicht ohne Bauteilöffnung. Wird diese Aufnahme vor Ablauf der Gewährleistungsfrist gemacht, sind Nacharbeiten noch durchsetzbar.

Ein terminlicher Hinweis für Bestände: Das Messfenster ist ohnehin auf das Winterhalbjahr begrenzt, weil an der Gebäudehülle eine ausreichende Temperaturdifferenz zwischen innen und außen gebraucht wird. Wer mehrere Objekte prüfen lassen will, sollte die Termine zwischen Oktober und März bündeln statt über das Jahr verteilen.

Wann die Aufnahme auch ohne Förderung trägt

Bei aller Förderlogik lohnt der nüchterne Blick auf die Größenordnungen. Der wirtschaftliche Nutzen einer thermografischen Aufnahme entsteht in der Verwaltungspraxis meist nicht aus dem Zuschuss. Er entsteht daraus, dass mehrere Handwerkerangebote sich auf denselben dokumentierten Befundumfang beziehen und damit vergleichbar werden. Dass eine Mängelanzeige vor Ablauf der Gewährleistungsfrist belegt ist. Dass eine Beschwerde über Zugluft oder Schimmel an der Laibung objektiv eingeordnet werden kann, statt zwischen Nutzerverhalten und Bauzustand offen zu bleiben.

Daraus folgt eine einfache Einordnung. Wer eine Sanierung ohnehin plant und einen Energieeffizienz-Experten einbindet, sollte die 50 Prozent aus der Baubegleitung selbstverständlich mitnehmen. Wer dagegen nur wissen will, woran es an einem Objekt liegt, sollte die Aufnahme nicht von der Förderfrage abhängig machen. Die Beträge, um die es dabei geht, sind kleiner als der Nutzen einer belastbaren Entscheidungsgrundlage — und eine verschobene Aufnahme kostet im nächsten Winter ein weiteres Jahr.

Was wir liefern und was nicht

Wir erbringen die messtechnische Leistung: Befliegung, radiometrische Aufnahme mit paralleler Sichtprüfung, dokumentierte Randbedingungen im Rahmen der DIN EN ISO 6781-1 und eine Befundliste, in der jeder Befund verortet und bewertet ist. Diese Dokumentation ist so aufgebaut, dass sie unverändert in die Unterlagen eines Energieeffizienz-Experten übernommen werden kann.

Die energetische Bewertung, die Nachweisführung gegenüber dem Fördergeber und die Antragstellung übernehmen wir nicht. Das ist die Aufgabe des eingetragenen Experten, und es ist auch der Grund, warum die Förderung über ihn läuft. Wenn Sie noch keinen eingebunden haben, ist das der erste Schritt — die Aufnahme lässt sich danach in seinen Leistungsumfang einordnen, ohne dass Fördermittel verloren gehen.

Weiterführend

Häufige Fragen

Wird eine Thermografie vom BAFA gefördert?

Nicht als eigenständige Leistung — ein Förderprogramm für Thermografie gibt es nicht. Förderfähig ist sie als benannter Bestandteil der Fachplanung und Baubegleitung innerhalb der BEG-Einzelmaßnahmen. Dort werden 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben übernommen.

Muss ein Energieeffizienz-Experte die Thermografie selbst durchführen?

Nein. Die Fachplanung und Baubegleitung muss von einer Person verantwortet werden, die in der Energie-Effizienz-Expertenliste des Bundes geführt ist. Diese darf Dritte als Unterauftragnehmer einbinden, und die müssen selbst nicht in der Liste stehen. Die Aufnahme kann also ein Dienstleister erbringen, solange sie im Leistungsumfang des Experten eingeordnet ist.

Wie hoch ist der Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung?

50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, begrenzt auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und auf 2.000 Euro je Wohneinheit bei Gebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten, insgesamt höchstens 20.000 Euro.

Lohnt sich der iSFP-Bonus 2026 noch?

Nur bei größeren Vorhaben. Seit dem 21. Juli 2026 wird der Bonus von 5 Prozent erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von mehr als 30.000 Euro gewährt und dann ausschließlich auf den übersteigenden Anteil. Bleibt eine Einzelmaßnahme unter dieser Schwelle, bleibt es bei 15 Prozent Grundförderung.

Kann die Förderung nachträglich beantragt werden?

Nein. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Wird zuerst beauftragt und danach beantragt, entfällt der Förderanspruch vollständig.

Übernimmt Airspects die Förderabwicklung?

Nein. Wir erbringen die messtechnische Aufnahme und die Dokumentation in einer Form, die sich direkt weiterverwenden lässt. Antragstellung, Nachweisführung und energetische Bewertung liegen beim Energieeffizienz-Experten.

Quellen

Passende Leistung: Gebäudeinspektion mit Drohne

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